Das Patent ist ein negatives Recht, das vom Staat an einen Erfinder oder seinen Rechtsnachfolger vergeben wird (abgeleiteter Inhaber). Mit diesem Recht kann der Patentinhaber verhindern, dass Dritte die patentierte Technologie verwenden, und er ist damit der Einzige, der die im Patent beanspruchte Technologie nutzen kann. Patente sind nicht unbeschränkt gültig, sondern sie laufen nach einer vorgegebenen Dauer von 20 Jahren ab. Nach Ablauf des Patents kann jeder die patentierte Technologie verwenden, ohne dass hierfür die Zustimmung des Patentinhabers nötig wäre.
Patentinhaber können eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen aus dem In- oder Ausland sein, wobei die Zusammensetzung und der prozentuale Anteil in der Anmeldung angegeben werden müssen. Patentrechte fallen unter das sogenannte gewerbliche Eigentum und wie beim Immobilieneigentum können diese Rechte durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden oder im Wege der Erbfolge übertragen werden: Man kann sie vermieten, lizenzieren, verkaufen, austauschen oder vererben. Ein Patent ist ein Bündel von ausschließlichen Rechten, die eine Regierung oder eine Behörde einem Erfinder eines neuen Produkts (materiell oder immateriell) gewährt, sodass diese während eines begrenzten Zeitraums (im Allgemeinen 20 Jahre ab dem Anmeldetag) gewerblich zu Gunsten des Anmelders dieser Erfindung genutzt werden können (zum Beispiel als Vertreter).